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Soldaten von Kabul: Nach TAGEBLATT-Bericht über Robert Müller wird jetzt das Bundesgesetz geändert

Robert Müller aus Stade.STADE. Der Antrag der beiden Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag ist eindeutig. Der Kampf des Stader Afghanistan-Veteranen Robert Müller um eine gerechte Behandlung von Bundeswehrsoldaten, die vor dem 1. Dezember 2002 im Einsatz zu Schaden gekommen sind, wird am Ende erfolgreich sein. Der neue Antrag nimmt alle Forderungen der Betroffenen auf und geht an manchen Stellen sogar noch weiter.

Am 17. Oktober 2009 berichtete das TAGEBLATT als erste deutsche Zeitung unter dem Titel "Die vergessenen Soldaten von Kabul" über die Problematik. Nach den zum Teil verheerenden Erfahrungen der Bundeswehr in Afghanistan hatte der Bundestag die Versorgungsleistungen für Soldaten, die im Einsatz körperlich oder seelisch Schaden erlitten haben und für deren Angehörige, wesentlich verbessert. Nach dem TAGEBLATT-Bericht hatten zahlreiche bundesweit agierende Medien wie die FAZ, Zeit Online oder Spiegel TV die Geschichte aufgegriffen.

Müller wurde im April 2002 bei einer missglückten Raketenentschärfung in Kabul schwer verletzt. Dabei gab es fünf Todesopfer. Müller leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Wie andere Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundesregierung wurde Müller - aufgrund einer inhaltlich nicht zu rechtfertigenden Stichtagsregelung - von besseren Versorgungsleistungen und Therapiemöglichkeiten ausgeschlossen. "Wenn das Gesetz so verbessert wird, wie jetzt vorgeschlagen, beginnt für mich und andere Betroffene das Leben wieder neu", sagt Müller gegenüber dem TAGEBLATT.

Er war am Montag mit einem Fernsehteam von Spiegel TV in Berlin. Gesprächspartner waren unter anderem Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der ehemalige Wehrbeauftragte Reinhold Robbe (SPD), die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Elke Hoff und der Stader FDP-Abgeordnete Serkan Tören. "Das ist ein Riesenerfolg für die Betroffenen", kommentierte Tören den Antrag der Regierungsfraktion. Tören geht davon aus, dass der Antrag bereits im Herbst beschlossen wird. Die besseren gesetzlichen Regelungen gelten dann für alle Soldaten, die seit 1992 in Einsätzen waren.

Neben der Aufhebung des Stichtags 1. Dezember 2002 wird in einem zweiten Schritt der "Störungsgrad", ab dem die Hilfeleistungen des Bundes greifen, herabgesetzt. Bisher sind es 50 Prozent Berufsunfähigkeit, in Zukunft sollen es nur noch 30 Prozent sein. Außerdem soll bei der Bestellung der PTBS die Beweislast so verändert werden, dass die Soldaten in einer besseren Position sind. Dienstzeiten im Rahmen von Auslandseinsätzen werden bei der Berechnung von Versorgungsansprüchen doppelt angerechnet. Wie groß die Zahl der von der Neuregelung betroffenen Soldaten ist, ist unklar. Das Verteidigungsministerium rechnet mit dreizehn Soldaten. Experten gehen von einer höheren Dunkelziffer aus. (kw)


Die neue Regelung

"...Darüber hinaus kann die Entschädigung ... einer lebenslangen beruflichen Perspektive nicht von einem Stichtag abhängig gemacht werden. Das Einsatzweiterverwendungsgesetz ist daher zumindest auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Auslandsverwendungsgesetzes, also den 1. Juli 1992, weiter zurückzudatieren."

Den ganzen Text des Antrags der Regierungsfraktionen lesen Sie hier:

Antrag zur Verbesserung der Regelungen zur Einsatzversorgung

Quelle: http://www.tageblatt.de

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