Wunder gibt es immer wieder
Wunder gibt es immer wieder
Geilenkirchen, 6. Mai 2010.Diese Nachricht erhielten wir gestern von der DKOF
Nach sieben Jahren endlich entschädigt.
Am 6. Mai um 12.00 Uhr auf RTL zu sehen  "Punkt-12"
Am 6. Mai um 24.00 Uhr auf RTL zu sehen   "Nachtjournal"
Am 7. Juni 2003 wird der deutsche Soldat Peter Hämmerle durch einen Selbstmordattentäter in Kabul in die Luft gesprengt. Der grüne Bus der Bundeswehr hebt durch die Explosion ab und landet einhundert Meter weiter in einem verminten Feld. Vier deutsche Soldaten sterben, 29 werden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Peter Hämmerle war damals Konvoiführer. Er überlebte den Anschlag, sammelte Leichenteile, wurde in Deutschland medizinisch erstversorgt und dann fallengelassen. Anschlag auf die Bundeswehr am 7. Juni 2003 in Kabul
Nach den Taliban übernahm Deutschland die weitere Behandlung des Soldaten: Gutachten und Gegengutachten folgten. Peter Hämmerle kämpfte, nach wie vor arbeitsunfähig, um die Anerkennung seiner Beschädigungen.
Er erhob schließlich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, um seine Wehrdienstbeschädigungen durchzusetzen. Und er musste sich mit dem Versorgungsamt um Versorgungsleistungen streiten.
Sieben Jahre dauerte das unselige Gezerre. Hämmerle hat eine ganze Zeit ohne Einkommen aushalten müssen. Als er Lebensmittel nicht mehr bezahlen konnte, begann er sie zu stehlen. Er musste seine Eltern beerdigen.
Durch die Beerdigungskosten verschuldete er sich noch mehr. Die Bank sperrte schließlich sein Konto und zog seine Karte ein. Sein Anwalt stritt unterdessen vor den Gerichten um die Höhe der Leistungen.
Peter Hämmerle wendete sich in dieser für ihn unlösbaren Situation im Februar 2010 an die Deutsche Kriegsopferfürsorge und bekam einen Fallmanager an die Seite gestellt. Es ist die Aufgabe dieser Fallmanager auch in verfahrenen Situationen Lösungen anzubieten. Nach Prüfung der Akten stellte sich heraus, dass die Bundeswehr die fällige einmalige Entschädigung für seinen Einsatzunfall nicht bezahlt hat. Gemeinsam wurde ein Brief aufgesetzt und die Entschädigung bei der zuständigen Stelle im Bundesministerium der Verteidigung angemahnt.
Fast sieben Jahre nach einem der schwersten Anschläge auf deutsche Soldaten in der Geschichte der Bundeswehr, den Peter Hämmerle nur knapp überlebte, erhält er nun, im Mai 2010, seine ihm zustehende, einmalige Entschädigung nach § 63a SVG, die er bereits lange vorher von Amts wegen hätte erhalten müssen. Damit kann er nun seine Schulden bezahlen. Durch die Anerkennung seiner Wehrdienstbeschädigung mit einem Grad der Schädigung von 80 v.H. wird er nun gemeinsam mit seinem Fallmanager die weitere Zukunft planen.
Quelle:  Deutsche Kriegsopferfürsorge Weitere Informationen: Narben auf der Seele (SWR Fernsehen) Was macht eigentlich... Peter Hämmerle (www.stern.de) „Ich rieche noch immer das Blut“ (Kölner Stadtanzeiger)
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